Das Sozialgericht Berlin hat einen Schüler, der BAfÖG bezieht, aufgefordert, Teile seiner 28 qm kleinen Wohnung unterzuvermieten.
Die Richter verwiesen auf eine WG-Anzeige, in der Plätze in einem Zelt auf einem Küchenbalkon für 260 Euro monatlich angeboten wurden. Auf diese Weise könne man auch eine Couch untervermieten und damit 39 Euro täglich erwirtschaften. Der Schüler wollte eine Aufstockung des BAfÖG in Höhe von 500 Euro monatlich erreichen.
Die Anwälte des Schülers haben Beschwerde eingelegt.
Wie die Nutzung von Küche und Bad zu regeln sei, hat das Sozialgericht nicht angeregt. Jedenfalls bekommt der Satz „Zimmer mit Aussicht“ eine ganz neue Bedeutung.